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Unsere Kirchhof

Angesichts der explosionsartigen Zunahme der Bevölkerung Berlins im ausgehenden 19. Jahr- hundert drohten die bisherigen innerstädtischen Bestattungsplätze nicht auszureichen. Auch auf Veranlassung staatlicher Stellen beschloss daher der Berliner Stadtsynodalverband eine Wirtschaftsgemeinschaft der Berliner evangelischen Kirchgemeinden, den großen, weit von Berlin gelegenen Kirchhof anzulegen und unter Ausnutzung aller modernen Verkehrsmittel mit der Stadt zu verbinden.

Dieses zentrale Kirchhofskonzept umfasst einen Ring von drei Großfriedhöfen auf die jede innerstädtische Kirchengemeinde , die Bestattungsflächen benötigt, ihr separates Begräbnisfeld erhalten soll. Neben dem 1909 eröffneten Südwestkirchhof Stahnsdorf und dem nicht verwirklichten Nordkirchhof Mühlenbeck gelangte der Ostkirchhof Ahrensfelde als künftige Hauptbegräbnisstätte für die evangelischen Kirchgemeinden des Berliner Ostens zu dieser Bedeutung.

Flächenmäßig Europas zweitgrößter Friedhof

Die Verhandlungen mit 25 verschiedenen Eigentümern verzögerten sich, so dass der Geländeerwerb erst im Jahre 1906 abgeschlossen werden konnte. Zu einem Gesamtpreis von 1,33 Millionen Goldmark wurde eine Gesamtfläche von rund 285 Hektar erworben. Mit diesen Ausmaßen wäre der Ostkirchhof Ahrensfelde bei einer vollständigen Umsetzung der ursprünglichen Planung zum zweitgrößten Begräbnisplatz Deutschlands geworden: Größer wäre nur der Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg mit einer Fläche von 405 Hektar gewesen.

Für die drei geplanten Zentralfriedhöfe in Ahrensfelde, Mühlenbeck und Stahnsdorf sollte eine einheitliche Gestaltung konzipiert werden. Hierfür lobte der Berliner Stadtsynodalverband einen Wettbewerb in der Zeitschrift "Die Gartenkunst" aus. Da keiner der eingereichten Entwürfe den Vorstellungen der Verantwortlichen entsprach, beauftragte man zunächst den Architekten Gustav Werner und den Gartenbaumeister Louis Meyer mit der Gestaltung des Kirchhofes in Stahnsdorf.

Gärtnerische Musteranlagen

Beide sind in der Folgezeit auch für die Planung in Ahrensfelde verantwortlich. Nach den Plänen von Louis Meyer, der die von Peter Joseph Lenné gegründeten Gärtnerlehranstalt Potsdam-Wildpark besucht hatte, wurde der märkische Sandboden in Ahrensfelde mit Ackerland und Kiefernheide in einen großzügigen Parkfriedhof verwandelt. Bei der waldartigen Anlage wurden die natürlichen Gegebenheiten des Geländes so weit wie möglich berücksichtigt und genutzt. Unter Meyers Anleitung entstanden Gärtnereien und Baumschulen, die als Grundlage für die Verwirklichung der Gestaltungskonzeption dienten. Für jede der 10 Kirchgemeinden , die hier ihre Verstorbenen bestatten durften, wurde eigene Bestattungsblöcke eingerichtet, deren Namen sich bis heute erhalten haben.

Im Juni 1908 wurde der Ostkirchhof mit der Einweihung der Kapelle seiner Bestimmung übergeben. Wenige Tage danach, am 04.Juli 1908, erfolgte mit der Beisetzung der Kaufmannswitwe Anna Schwarzenberg die erste Beerdigung. Ihre Grabstelle existiert noch heute und wird vom Ostkirchhof als Ehrengrab unterhalten. 

Die Umsetzung der Planung erfolgte schrittweise entsprechend der benötigten Bestattungsfläche. Bis etwa 1915 entstanden so nach und nach die einzelnen Gebäude und Gartenbaustrukturen. Erst später wurden die Brunnenanlagen errichtet. Sie dienten damals wie heute als Blickfang und zur besseren Orientierung der Besucher.

Die damalige großzügige Planung und Umsetzung ist auch heute noch zu erkennen. Lange, breite und mit Hainbuchenhecken eingefasste Wege laden zum Verweilen ein. 

Seit Anfang der 20er Jahre nehmen die Zahl der Beisetzungen stetig ab. Konsequenterweise wird 1994 das Areal der bewirtschafteten Belegungsfläche von 132 auf 25 Hektar reduziert und mit einem Zaun versehen. 

Seit 2007 kann der Ostkirchhof wieder eine Zunahme der Beisetzungszahlen verzeichnen.

Denkmalschutz

Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Barnim hat auf Antrag des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege im Herbst 2001 den Ostkirchhof mit seiner Kapelle, den Verwaltungs- und Wohnhäusern im Eingangsbereich, sowie den Brunnenanlagen als Denkmal in das Verzeichnis der Denkmale gemäß §9 Abs. 2 des brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes aufgenommen. Damit wird die friedhofskulturelle Bedeutung des bis dahin wenig bekannten Ostkirchhofs unterstrichen.

Letzte Änderung am: 23.02.2024